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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leviat AG, Lyss

1. Allgemein, Vertragsgegenstand
– Für den Vertrag zwischen dem Besteller und uns sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen massgebend.
− Änderungen, Nebenabreden oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, soweit wir diese schriftlich akzeptiert haben.
− Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Offerten/Bestellungen.
− Wir erbringen gegenüber dem Besteller Dienstleistungen (Auftrag, Werkvertrag) in demjenigen Rahmen bzw. Umfang, wie sie von den Parteien schriftlich vereinbart werden. Die schriftliche Vereinbarung ersetzt die vor Vertragsabschluss geführten Verhandlungen und Korrespondenzen.
− Mit seiner Bestellung resp. der Annahme unserer Offerte akzeptiert der Besteller unsere vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
− Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil der rechtlichen Beziehungen zwischen uns und dem Besteller.

2. Offerte / Vertragsabschluss
– Wir erstellen auf Anfrage des Bestellers oder auf eine Ausschreibung hin eine schriftliche Offerte. Ist in der Offerte nichts anderes vermerkt, so gilt sie als auf einen Monat seit Versanddatum befristet. Die Offerte spezifiziert in der Regel den konkreten Auftrag und enthält eine unverbindliche Kostenschätzung, wobei auch ein verbindliches Kostendach oder ein Pauschalpreis offeriert werden kann.
− Andere als in der schriftlichen Offerte oder deren Anhänge spezifizierte Auftragsinhalte sind nicht umfasst.
− Unsere Offerte gilt seitens des Bestellers als angenommen (und damit der Vertrag als abgeschlossen), wenn der Besteller die Annahme schriftlich bestätigt.
− Die Bestellung eines Bestellers gilt unsererseits als angenommen (und damit der Vertrag als abgeschlossen), wenn wir dem Besteller die Bestellung schriftlich bestätigen.
− Jede Partei kann sich vorbehalten, dass stattdessen ein separater schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird.

3. Mitwirkungspflichten des Bestellers
– Der Besteller ist verpflichtet, uns möglichst frühzeitig – wenn möglich bereits vor Vertragsabschluss – über alle Umstände, die die Ausführung des Auftrags/Werkvertrags  beeinflussen können, über Besonderheiten des einzelnen Projekts oder Auftrags, über notwendige spezielle Vorkehrungen etc. aufzuklären und zu dokumentieren. Der Besteller hat uns Zugang zu den Daten und Arbeitsplätzen zu verschaffen und – wenn von uns verlangt – eine Kontaktperson zu bezeichnen.
− Der Besteller unterstützt uns generell in allen Belangen, die unsererseits für eine vertragsgemässe und rasche Ausführung des Auftrags erforderlich sind.
− Verzögerungen und Mehraufwand durch fehlerhafte Erfüllung von Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten gehen zulasten des Bestellers.

4. Preise
– Alle Preise sind netto in CHF.
− Die Preise verstehen sich ab Werk, ohne Mehrwertsteuer (MWST), andere Umsatzsteuern, Gebühren, Zölle, Abgaben, ohne Verpackungs- und Transportkosten und ohne Mindermengenzuschläge.
− Die aufgeführten Gebinde sind Standardgrössen; für spezielle Gebindegrössen wird ein Zuschlag verrechnet.

5. Zahlungskonditionen
– 30 Tage netto, ohne jeden Abzug.
− Der Zahlungsrückstand des Bestellers berechtigt uns zum unverzüglichen Vertragsrücktritt.
− Wir behalten uns das Recht vor, auf verspätet bezahlte Rechnungen ab der ersten Mahnung einen Verzugszins von 5% p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
− Wir sind berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen oder gegen Nachnahme zu liefern; insoweit entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

6. Lieferungen
– Verpackungs- und Transportkosten (Lieferkosten) werden für sämtliche Lieferungen verrechnet.
− Bis zu einem Nettowarenwert (vgl. Ziff. 4 AGB) von CHF 500.— wird zusätzlich ein Mindermengenzuschlag in Rechnung gestellt.
− Alle vereinbarten Liefertermine sind Richttermine und freibleibend; Lieferverzug berechtigt den Besteller nicht zu Schadenersatz; Zuschläge für Eillieferungen gehen zu Lasten des Bestellers.
− Die Zufahrt zum Abladeort muss bei jeder Witterung, auch für schwere Strassentransportfahrzeuge/Lastenzüge, zugänglich sein.
− Der Ablad hat unverzüglich zu erfolgen und obliegt dem Besteller; Wartezeiten eines Lieferfahrzeuges werden verrechnet.
− Beim Empfang der Lieferung sind Mängel und/oder Beschädigungen dem Transporteur unverzüglich zu melden.
− Wir haben ein Zurückbehaltungsrecht, solange der Besteller mit einer Verpflichtung aus diesem oder einem anderen Vertrag zwischen den Parteien im Verzug ist, es sei denn, dass diese Verpflichtung nur ganz geringfügig ist und Vertragserfüllung unsererseits nicht beeinträchtigt.
− Der Besteller darf Teillieferungen nur zurückweisen, wenn ihm dies auch unter Berücksichtigung unserer berechtigten Belange absolut unzumutbar ist.
− Die Transporte werden von Vertrags-Speditionsfirmen durchgeführt und erfolgen auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lieferwerks auf den Besteller über. Das gilt auch bei fob- und cif-Geschäften. Transportschäden hat der Besteller unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmen zu rügen und in einem mit diesem gemeinsam errichteten Protokoll festzuhalten.
− Eine Versicherung der Ware ist vom Besteller gesondert in Auftrag zu geben und zu vergüten.
− Versandfertig gemeldete Ware ist vom Besteller unverzüglich abzurufen. Geschieht dies nicht, so können wir die Ware auf Kosten des Bestellers einlagern.

7. Eigentumsvorbehalt
– Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit der vollständigen Bezahlung der Ware auf den Besteller über.
− Wir behalten uns vor, unseren Rechtsanspruch im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

8. Retouren
– Es besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht für bestellte und gelieferte Ware. Rücknahmen sind nur nach vorheriger Vereinbarung für Waren möglich, die sich in einwandfreiem und sofort wiederverkäuflichem Zustand befinden. Kunden bzw. auftragsspezifisch gefertigte Waren werden nicht zurückgenommen. Die anfallenden Rücknahmekosten werden in Rechnung gestellt, jedoch mindestens 20% des Warenwerts. Die Kosten für den Rücktransport gehen zu Lasten des Bestellers.
− Standard-Lagerartikel werden nur nach vorheriger Absprache und originalverpackt zurückgenommen; die anfallenden Rücknahmekosten werden in Rechnung gestellt.
− Die Rücksendung geht zu Lasten des Bestellers und hat franko unserer Adresse zu erfolgen.
− Angebrochene Originalgebinde werden nicht zurückgenommen.
− Einweg-Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen und muss vom Besteller auf eigene Kosten entsorgt werden.

9. Verlegeanleitungen
– Für das einwandfreie Verlegen unserer Produkte sind die auf unseren Webseiten aufgeschalteten Verlegeanleitungen massgebend, die entsprechend anzuwenden sind und integrierter Bestandteil unserer Dokumentation sind.

10. Mängelrügen
– Mängelrügen haben sofort nach Empfang der Ware schriftlich zu erfolgen.
− Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung der Ware nach Erhalt nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
− Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen, vorab per Telefax. Der Besteller hat uns Gelegenheit zur Überprüfung der Mängelrüge zu geben.
− Ist die Mängelrüge begründet, wird die fehlerhafte Ware durch fehlerfreies Material ersetzt; weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art (namentlich der Ersatz direkten oder indirekten Schadens sowie eines Folgeschadens), sind ausgeschlossen.
− Wir haften nicht für die Folgen unsachgemässer Verarbeitung unserer Produkte.

11. Garantie, Haftung
– Wir garantieren dafür, dass unsere Produkte immer in der gleichen Qualität hergestellt werden und den Angaben der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen technischen Prospekte entsprechen; Änderungen aufgrund neuster Forschungserkenntnisse oder Normen behalten wir uns ausdrücklich vor.
− Eine Garantie der Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Besteller beabsichtigten Zweck wird nicht übernommen.
− Wir lehnen jede Verantwortung für alle Arten von Schäden (namentlich Ersatz für direkte und indirekte Schäden sowie Folgeschäden) ab, die zufolge einer fehlerhaften oder verspäteten Erfüllung von Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Bestellers entstanden sind.
− Bei auftretenden Unsicherheiten empfehlen wir dem Besteller, uns seine Probleme zu unterbreiten und unseren Beratungsdienst in Anspruch zu nehmen.
− Im Falle von Ansprüchen, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, haften wir nur für Schäden, die wir grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht
haben und die in unserem Verantwortungsbereich liegen. Für Schäden, die eine befugte Hilfsperson in Ausübung ihrer Verrichtungen verursacht, wird die Haftung von Leviat AG im Falle leichten Verschuldens wegbedungen. Die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Insbesondere ist die Haftung für Forderungen auf Schadenersatz für Umtriebe, die dem Besteller als Folge eines Mangels entstanden sind, sowie Forderungen aus entgangenem Gewinn, ausgeschlossen.
− Eine weitergehende Gewährleistung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Gültigkeit der gedruckten Tragwiderstände und Diagramme
– Unsere gedruckten Dokumentationen enthalten Tragwiderstände und Diagramme. Diese Lasttabellen und Diagramme sind durch den Anwender auf die Aktualität/Gültigkeit zu überprüfen. Das Datum der Dokumentation auf der Rückseite lässt einen Vergleich sofort zu. Die Aktualität der Tragwiderstände und Diagramme sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie Änderungen von Normen und/oder von den Bemessungsmodellen des Herstellers. Die aktuellen und gültigen Tragwiderstände finden Sie auf unserer Internetseite.

13. Höhere Gewalt, Rohstoffverknappung
– In Fällen von höherer Gewalt oder von Rohstoffverknappung und damit in Zusammenhang stehenden Preissteigerungen oder Lieferausfällen behalten wir uns ausdrücklich vor:
    − alle Offerten als freibleibend zu betrachten
    − zu Tagespreisen zu fakturieren
    − vertraglich vereinbarte Liefermengen unter Vorbehalt der Rohstoffbeschaffung zu erfüllen.

14. Bemessungsprogramme und App
– Für die Anwendung unserer Bemessungsprogramme und App gelten die entsprechenden speziellen Bedingungen (z.B. Nutzungsvertrag).

15. Fax / E-Mail
– Wie bei anderen Kommunikationsformen besteht bei Versendungen durch Fax und E-Mail die Gefahr, dass vertrauliches Material versehentlich an einen falschen Adressaten gesendet wird oder dem Adressaten überhaupt nicht zukommt.
− Der Besteller ist sich darüber im Klaren, dass das Internet nicht sicher ist und Risiken bestehen, wenn vertrauliche Informationen per E-Mail
übermittelt werden. Erhalten wir Faxnummern oder E-Mail-Adressen, an die Informationen versendet werden sollen, so gehen wir (wenn sich der
Besteller nicht explizit gegenteilig äussert) davon aus, dass der Besteller mit dem Gebrauch von Fax und E-Mail einverstanden ist, dass das vom Besteller benutzte System genügend sicher und vertraulich ist, um dessen Interessen zu schützen; und der Besteller Vorkehrungen trifft, um die Unversehrtheit der Daten zu gewährleisten, im Speziellen den Schutz vor Viren.

16. Webseiten www.aschwanden.com, www.ancon.ch, www.halfen.ch
– Für die Nutzung unserer Webseiten www.aschwanden.com, www.ancon.ch und www.halfen.ch verweisen wir ausdrücklich auf das dort enthaltene IMPRESSUM.

17. Verrechnung
– Ohne schriftliche Zustimmung der Leviat AG darf der Besteller keine Verrechnung eigener Forderungen mit solchen der Leviat AG erklären.

18. Exportkontrollen
– Der Kunde hält alle einschlägigen Vorschriften, Regeln und Gesetze in Bezug auf Menschenrechte, Gesundheit, Sicherheit und Umwelt sowie Bestechungsbekämpfung, Korruptionsbekämpfung (einschliesslich des UK Bribery Act und des US Foreign Corrupt Practices Act, sofern anwendbar), Sklavereibekämpfung, Wirtschaftssanktionen, Geldwäschebekämpfung und Handelssanktionsvorschriften der USA, der EU und des Vereinigten Königreichs ein.
– Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Waren zu keinem Zeitpunkt direkt oder indirekt in einer Weise exportiert, importiert, verkauft, übertragen, abgetreten oder anderweitig veräußert werden, die zu einer Nichteinhaltung der genannten Gesetze und Vorschriften führt.
– Der Kunde entschädigt LEVIAT für alle Kosten, Schäden und/oder Verluste, die sich aus einem festgestellten Verstoss gegen diese Klausel [§18] ergeben.
– Leviat ist berechtigt, den betreffenden Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, wenn der Kunde gegen diese Klausel verstösst.

19. Anwendbares schweizerisches Recht, Gerichtsstand
– Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Leviat AG und dem Besteller findet ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) Anwendung.
− Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der rechtliche Sitz der Leviat AG. Wir behalten uns aber vor, den Besteller auch an seinem Rechtsdomizil zu belangen.

20. Änderung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
– Wir behalten uns vor, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
− Die Änderungen werden dem Besteller in geeigneter Weise (z.B. online auf unserer Website) bekannt gegeben.
− Die jeweils verbindliche Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf unserer Website einseh- und ausdruckbar.

21. Teilnichtigkeit
– Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile einer Bestimmung für ungültig erklärt werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder der übrigen Teile einer Bestimmung nicht beeinträchtigt


Allgemeine Geschäftsbedingungen, Version 22.02.2024

Neuigkeiten

Leviat auf der BAU 2025

Wir sind für Sie da: vom 13. bis 17. Januar 2025 auf der Messe BAU in München. Sie sind herzlich eingeladen, uns an unserem Stand Nr. 233 in Halle A2 zu besuchen.